Definitive Rechtsöffnung; keine materielle Überprüfung (in casu Verjährung) des Rechtsöffnungstitels durch das Rechtsöffnungsgericht, deshalb kann im Rechtsöffnungsverfahren nur die Verjährung beachtet werden, die nach Erlass des Entscheides eingetreten ist (E. 5 f.)
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Basel-Land Kantonsgericht 05.05.2021 2021-05-05_zr_2_rechtskraeftig Bâle-Campagne Kantonsgericht 05.05.2021 2021-05-05_zr_2_rechtskraeftig Basilea Campagna Kantonsgericht 05.05.2021 2021-05-05_zr_2_rechtskraeftig
Definitive Rechtsöffnung; keine materielle Überprüfung (in casu Verjährung) des Rechtsöffnungstitels durch das Rechtsöffnungsgericht, deshalb kann im Rechtsöffnungsverfahren nur die Verjährung beachtet werden, die nach Erlass des Entscheides eingetreten ist (E. 5 f.)
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