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2021-04-29_sv_4

Basel-Landschaft · 2021-04-29 · Deutsch BL

Revision einer IV-Rente: Die vorhandenen medizinischen Unterlagen lassen keine abschliessende Beurteilung des medizinischen Sachverhalts und somit auch keinen Entscheid über die Frage zu, ob seit der letzten materiellen Rentenüberprüfung eine Verbesserung des Gesundheitszustandes eingetreten ist. Rückweisung zur weiteren Abklärung und Neuverfügung

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Revision einer IV-Rente: Die vorhandenen medizinischen Unterlagen lassen keine abschliessende Beurteilung des medizinischen Sachverhalts und somit auch keinen Entscheid über die Frage zu, ob seit der letzten materiellen Rentenüberprüfung eine Verbesserung des Gesundheitszustandes eingetreten ist. Rückweisung zur weiteren Abklärung und Neuverfügung

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