Revision einer IV-Rente: Die vorhandenen medizinischen Unterlagen lassen keine abschliessende Beurteilung des medizinischen Sachverhalts und somit auch keinen Entscheid über die Frage zu, ob seit der letzten materiellen Rentenüberprüfung eine Verbesserung des Gesundheitszustandes eingetreten ist. Rückweisung zur weiteren Abklärung und Neuverfügung
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Basel-Land Kantonsgericht 29.04.2021 2021-04-29_sv_4 Bâle-Campagne Kantonsgericht 29.04.2021 2021-04-29_sv_4 Basilea Campagna Kantonsgericht 29.04.2021 2021-04-29_sv_4
Revision einer IV-Rente: Die vorhandenen medizinischen Unterlagen lassen keine abschliessende Beurteilung des medizinischen Sachverhalts und somit auch keinen Entscheid über die Frage zu, ob seit der letzten materiellen Rentenüberprüfung eine Verbesserung des Gesundheitszustandes eingetreten ist. Rückweisung zur weiteren Abklärung und Neuverfügung
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