opencaselaw.ch

2021-04-27_zr_1

Basel-Landschaft · 2021-04-27 · Deutsch BL

Während der Dauer der Stundung kann die Forderung nicht geltend gemacht werden. Der Gläubiger kann mangels Fälligkeit keine Leistung vom Schuldner verlangen. Eine allfällige Klage muss definitiv und nicht etwa nur «zurzeit» abgewiesen werden, weil einer gestundeten und damit nicht fälligen Forderung die materiellrechtliche Klagevoraussetzung fehlt (E. 2.2 ff.)

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Basel-Land Kantonsgericht 27.04.2021 2021-04-27_zr_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 27.04.2021 2021-04-27_zr_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 27.04.2021 2021-04-27_zr_1

Während der Dauer der Stundung kann die Forderung nicht geltend gemacht werden. Der Gläubiger kann mangels Fälligkeit keine Leistung vom Schuldner verlangen. Eine allfällige Klage muss definitiv und nicht etwa nur «zurzeit» abgewiesen werden, weil einer gestundeten und damit nicht fälligen Forderung die materiellrechtliche Klagevoraussetzung fehlt (E. 2.2 ff.)

Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht