IV-Rente / Einkommensvergleich Selbständigerwerbende: Es lässt sich vorliegend nicht quantifizieren, ob und inwieweit die freiwillige Mithilfe von Personen zum Geschäftsgewinn beigetragen hat. Dementsprechend ist eine Anpassung des Invalideneinkommens nicht zulässig
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Basel-Land Kantonsgericht 15.04.2021 2021-04-15_sv_2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 15.04.2021 2021-04-15_sv_2 Basilea Campagna Kantonsgericht 15.04.2021 2021-04-15_sv_2
IV-Rente / Einkommensvergleich Selbständigerwerbende: Es lässt sich vorliegend nicht quantifizieren, ob und inwieweit die freiwillige Mithilfe von Personen zum Geschäftsgewinn beigetragen hat. Dementsprechend ist eine Anpassung des Invalideneinkommens nicht zulässig
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