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2021-03-11_sv_3

Basel-Landschaft · 2021-03-11 · Deutsch BL

Schadenversicherung; kein konkreter Erwerbsausfall ausgewiesen, der zu einem Taggeldanspruch führen würde. Abweisung der Klage. Die Verjährung bereits erbrachter Leistungen richtet sich bei der Rückforderung zu Unrecht bezogener Taggelder nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen. Einrede der nicht mehr vorhandenen Bereicherung gemäss Art. 64 OR. Teilweise Gutheissung der Widerklage

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Schadenversicherung; kein konkreter Erwerbsausfall ausgewiesen, der zu einem Taggeldanspruch führen würde. Abweisung der Klage. Die Verjährung bereits erbrachter Leistungen richtet sich bei der Rückforderung zu Unrecht bezogener Taggelder nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen. Einrede der nicht mehr vorhandenen Bereicherung gemäss Art. 64 OR. Teilweise Gutheissung der Widerklage

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