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2021-03-11_sv_1

Basel-Landschaft · 2021-03-11 · Deutsch BL

Anspruch auf Arbeitsvermittlung bejaht; Aufgrund der zahlreich vorhandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist davon auszugehen, dass dem Versicherten auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt nicht mehr genügend zumutbare Tätigkeiten offenstehen und er für das Finden einer passenden Stelle auf das Fachwissen und die Hilfe der Vermittlungsbehörden angewiesen ist.

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Anspruch auf Arbeitsvermittlung bejaht; Aufgrund der zahlreich vorhandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist davon auszugehen, dass dem Versicherten auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt nicht mehr genügend zumutbare Tätigkeiten offenstehen und er für das Finden einer passenden Stelle auf das Fachwissen und die Hilfe der Vermittlungsbehörden angewiesen ist.

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