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2021-03-02_sv_1

Basel-Landschaft · 2021-03-02 · Deutsch BL

Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit; Die Beschwerdeführerin konnte nicht rechtsgenüglich darlegen, dass ihr aus gesundheitlichen Gründen ein Verbleib an der bisherigen Arbeitsstelle zumindest bis zur Zusicherung einer neuen Arbeitsstelle nicht zumutbar gewesen wäre.

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Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit; Die Beschwerdeführerin konnte nicht rechtsgenüglich darlegen, dass ihr aus gesundheitlichen Gründen ein Verbleib an der bisherigen Arbeitsstelle zumindest bis zur Zusicherung einer neuen Arbeitsstelle nicht zumutbar gewesen wäre.

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