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2021-03-01_sv_3

Basel-Landschaft · 2021-03-01 · Deutsch BL

Ein täglicher Arbeitsweg zwischen drei und vier Stunden ist auch bei Teilzeitstellen zumindest vorübergehend zumutbar. Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit bejaht.

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Ein täglicher Arbeitsweg zwischen drei und vier Stunden ist auch bei Teilzeitstellen zumindest vorübergehend zumutbar. Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit bejaht.

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