Ein täglicher Arbeitsweg zwischen drei und vier Stunden ist auch bei Teilzeitstellen zumindest vorübergehend zumutbar. Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit bejaht.
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Basel-Land Kantonsgericht 01.03.2021 2021-03-01_sv_3 Bâle-Campagne Kantonsgericht 01.03.2021 2021-03-01_sv_3 Basilea Campagna Kantonsgericht 01.03.2021 2021-03-01_sv_3
Ein täglicher Arbeitsweg zwischen drei und vier Stunden ist auch bei Teilzeitstellen zumindest vorübergehend zumutbar. Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit bejaht.
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