Nichteintreten; Die Beschwerdegegnerin hat das Wiedererwägungsgesuch des Beschwerdeführers nicht materiell behandelt und keinen erneuten Sachentscheid gefällt, weshalb sie zu Recht auch nicht auf die dagegen erhobene Einsprache eingetreten ist. Damit fehlt es an einem beschwerdeweise weiterziehbaren Anfechtungsgegenstand, weshalb auf die vorliegende Beschwerde nicht eingetreten werden kann.
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Basel-Land Kantonsgericht 18.02.2021 2021-02-18_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 18.02.2021 2021-02-18_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 18.02.2021 2021-02-18_sv_1
Nichteintreten; Die Beschwerdegegnerin hat das Wiedererwägungsgesuch des Beschwerdeführers nicht materiell behandelt und keinen erneuten Sachentscheid gefällt, weshalb sie zu Recht auch nicht auf die dagegen erhobene Einsprache eingetreten ist. Damit fehlt es an einem beschwerdeweise weiterziehbaren Anfechtungsgegenstand, weshalb auf die vorliegende Beschwerde nicht eingetreten werden kann.
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