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2021-02-11_sv_3

Basel-Landschaft · 2021-02-11 · Deutsch BL

Beiträge: Die Ehefrau des Beschwerdeführers hat in den relevanten Beitragsperioden als Selbständigerwerbstätige immer Beiträge von mindestens der doppelten Höhe des Min-destbeitrages bezahlt, weshalb die Beiträge des Beschwerdeführers als bezahlt gelten; die Beschwerdegegnerin hat dem Beschwerdeführer für diese Beitragsperioden zu Un-recht Beiträge als Nichterwerbstätiger auferlegt.

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Beiträge: Die Ehefrau des Beschwerdeführers hat in den relevanten Beitragsperioden als Selbständigerwerbstätige immer Beiträge von mindestens der doppelten Höhe des Min-destbeitrages bezahlt, weshalb die Beiträge des Beschwerdeführers als bezahlt gelten; die Beschwerdegegnerin hat dem Beschwerdeführer für diese Beitragsperioden zu Un-recht Beiträge als Nichterwerbstätiger auferlegt.

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