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2021-01-19_zr_1

Basel-Landschaft · 2021-01-19 · Deutsch BL

Definitive Rechtsöffnung: Einer Gemeinde kommt in einem privatrechtlichen Rechtsverhältnis (hier Pachtvertrag) keine Verfügungsbefugnis zu (E. 4.1 f.). Eine nichtige Verfügung stellt keinen definitiven Rechtsöffnungstitel dar, selbst wenn sie mit einer (unzutreffenden) Rechtskraftbescheinigung und Rechtsmittelbelehrung versehen ist (E. 4.3). Wird keine Honorarnote eingereicht, so ist keine Mehrwertsteuer geschuldet, es sei denn, in der Rechtsschrift wird die Ausrichtung des Mehrwertsteuersatzes auf das Honorar förmlich beantragt und die anwaltlich vertretene Person ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt (E. 5.2).

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Basel-Land Kantonsgericht 19.01.2021 2021-01-19_zr_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 19.01.2021 2021-01-19_zr_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 19.01.2021 2021-01-19_zr_1

Definitive Rechtsöffnung: Einer Gemeinde kommt in einem privatrechtlichen Rechtsverhältnis (hier Pachtvertrag) keine Verfügungsbefugnis zu (E. 4.1 f.). Eine nichtige Verfügung stellt keinen definitiven Rechtsöffnungstitel dar, selbst wenn sie mit einer (unzutreffenden) Rechtskraftbescheinigung und Rechtsmittelbelehrung versehen ist (E. 4.3). Wird keine Honorarnote eingereicht, so ist keine Mehrwertsteuer geschuldet, es sei denn, in der Rechtsschrift wird die Ausrichtung des Mehrwertsteuersatzes auf das Honorar förmlich beantragt und die anwaltlich vertretene Person ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt (E. 5.2).

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