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2021-01-12_zr_2

Basel-Landschaft · 2021-01-12 · Deutsch BL

Rechtsvorschlag / Nachweis der rechtsgültigen Erhebung (Art. 74 SchKG): Bei einem nach der Zustellung des Zahlungsbefehls erhobenen Rechtsvorschlag obliegt es dem Schuldner, sich bei der mündlichen Erklärung des Rechtsvorschlags der Protokollierung zu versichern. Die form- und fristgerechte Erhebung des Rechtsvorschlags kann auch durch das Betreibungsprotokoll resp. Geschäftsfallprotokoll des Betreibungsamtes nachgewiesen werden, es sei denn, die daraus ersichtlichen Angaben sind widersprüchlich (E. 3.2 und 3.3.1 f.).

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Rechtsvorschlag / Nachweis der rechtsgültigen Erhebung (Art. 74 SchKG): Bei einem nach der Zustellung des Zahlungsbefehls erhobenen Rechtsvorschlag obliegt es dem Schuldner, sich bei der mündlichen Erklärung des Rechtsvorschlags der Protokollierung zu versichern. Die form- und fristgerechte Erhebung des Rechtsvorschlags kann auch durch das Betreibungsprotokoll resp. Geschäftsfallprotokoll des Betreibungsamtes nachgewiesen werden, es sei denn, die daraus ersichtlichen Angaben sind widersprüchlich (E. 3.2 und 3.3.1 f.).

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