Anwendbarkeit von Art. 92 Abs. 1 Ziff. 5 SchKG sowie Art. 93 SchKG analog bei gänzlicher Erwerbsunfähigkeit; Pfändbarkeit eines Wertschriftendepots in einem Umfang, welcher den Betrag, der zur Bestreitung des Lebensunterhalts für etwas mehr als zwei Monate notwendig ist, übersteigt
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Basel-Land Kantonsgericht 12.01.2021 2021-01-12_zr_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 12.01.2021 2021-01-12_zr_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 12.01.2021 2021-01-12_zr_1
Anwendbarkeit von Art. 92 Abs. 1 Ziff. 5 SchKG sowie Art. 93 SchKG analog bei gänzlicher Erwerbsunfähigkeit; Pfändbarkeit eines Wertschriftendepots in einem Umfang, welcher den Betrag, der zur Bestreitung des Lebensunterhalts für etwas mehr als zwei Monate notwendig ist, übersteigt
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