opencaselaw.ch

2020_12_15_sr_2

Basel-Landschaft · 2020-12-15 · Deutsch BL

Nichtanhandnahme des Verfahrens; Nichtanhandnahme zufolge eindeutiger Nichterfüllung des Tatbestands des unlauteren Wettbewerbs gemäss Art. 23 Abs. 1 UWG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG: Auch ein Anwalt, dessen Eintragung im kantonalen Anwaltsregister gelöscht wurde, ist als Wettbewerbsteilnehmer zu qualifizieren. Die Aussage, ein Anwalt habe wegen massiver Ausfälle gegen Funktionsträger seine Zulassung verloren, ist geeignet, diesen in seiner beruflichen Tätigkeit in schwerwiegender Weise herabzusetzen (Erw. 3.6). Verfassungskonforme Auslegung unter dem Aspekt der Medienfreiheit: Das öffentliche Interesse an der Berichterstattung entbindet nicht von der Beachtung der Regeln der journalistischen Sorgfalt (Erw. 3.3, 3.6).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Basel-Land Kantonsgericht 15.12.2020 2020_12_15_sr_2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 15.12.2020 2020_12_15_sr_2 Basilea Campagna Kantonsgericht 15.12.2020 2020_12_15_sr_2

Nichtanhandnahme des Verfahrens; Nichtanhandnahme zufolge eindeutiger Nichterfüllung des Tatbestands des unlauteren Wettbewerbs gemäss Art. 23 Abs. 1 UWG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG: Auch ein Anwalt, dessen Eintragung im kantonalen Anwaltsregister gelöscht wurde, ist als Wettbewerbsteilnehmer zu qualifizieren. Die Aussage, ein Anwalt habe wegen massiver Ausfälle gegen Funktionsträger seine Zulassung verloren, ist geeignet, diesen in seiner beruflichen Tätigkeit in schwerwiegender Weise herabzusetzen (Erw. 3.6). Verfassungskonforme Auslegung unter dem Aspekt der Medienfreiheit: Das öffentliche Interesse an der Berichterstattung entbindet nicht von der Beachtung der Regeln der journalistischen Sorgfalt (Erw. 3.3, 3.6).

Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht