opencaselaw.ch

2020_12_11_sr_1

Basel-Landschaft · 2020-12-11 · Deutsch BL

AusstandsgesuchBehördenmitglieder wie Jugendanwälte sind nicht derselben absoluten Neutralität verpflichtet wie Richterinnen und Richter (Erw. 2.3.1). Von der Unbefangenheit eines Behördenmitglieds ist grundsätzlich auszugehen. «Ungeschickte» Äusserungen einer Jugendanwältin oder eines Jugendanwalts kommen daher als Ausstandsgrund nur in Frage, wenn es sich dabei um eine schwere Verfehlung gegenüber der betroffenen Partei handelt (Erw. 2.3.2).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Basel-Land Kantonsgericht 11.12.2020 2020_12_11_sr_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 11.12.2020 2020_12_11_sr_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 11.12.2020 2020_12_11_sr_1

AusstandsgesuchBehördenmitglieder wie Jugendanwälte sind nicht derselben absoluten Neutralität verpflichtet wie Richterinnen und Richter (Erw. 2.3.1). Von der Unbefangenheit eines Behördenmitglieds ist grundsätzlich auszugehen. «Ungeschickte» Äusserungen einer Jugendanwältin oder eines Jugendanwalts kommen daher als Ausstandsgrund nur in Frage, wenn es sich dabei um eine schwere Verfehlung gegenüber der betroffenen Partei handelt (Erw. 2.3.2).

Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht