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20200227-111403

Basel-Landschaft · 2019-08-27 · Deutsch BL

Ausstandsgesuch Abweisung des 2. Ausstandsgesuches des stellvertretenden Ersten Staatsanwaltes. Es liegt in der ausschliesslichen Kompetenz des stellvertretenden Ersten Staatsanwaltes, über eine Anklageerhebung bezüglich des Tatbestandes von Art. 314 StGB zu entscheiden, oder aber das Strafverfahren mittels Einstellungsverfügung abzuschliessen (E. 3.2.a). Das Kantonsgericht hat im Rahmen des vorliegenden Ausstandsverfahrens die Rechtsfrage, ob für die Erfüllung des Tatbestandes der ungetreuen Amtsführung nach Art. 314 StGB das Vorliegen von Eventualdolus genügt, nicht abschliessend materiell zu klären. Soweit aber der Gesuchsteller seine Strafuntersuchung offenbar auf dieser Anklagehypothese aufgebaut hat, hat er diese Ansicht ‒ zumal erst durch eine eigenhändige Anklageerhebung und persönliche Anklagevertretung vor Gericht die Verantwortlichkeit des zuständigen Staatsanwaltes für seine Untersuchungsführung akzentuiert wird ‒ auch vor Gericht zu vertreten (E. 3.2.e f.).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Basel-Land Kantonsgericht 27.08.2019 20200227-111403 Bâle-Campagne Kantonsgericht 27.08.2019 20200227-111403 Basilea Campagna Kantonsgericht 27.08.2019 20200227-111403

Ausstandsgesuch Abweisung des 2. Ausstandsgesuches des stellvertretenden Ersten Staatsanwaltes. Es liegt in der ausschliesslichen Kompetenz des stellvertretenden Ersten Staatsanwaltes, über eine Anklageerhebung bezüglich des Tatbestandes von Art. 314 StGB zu entscheiden, oder aber das Strafverfahren mittels Einstellungsverfügung abzuschliessen (E. 3.2.a). Das Kantonsgericht hat im Rahmen des vorliegenden Ausstandsverfahrens die Rechtsfrage, ob für die Erfüllung des Tatbestandes der ungetreuen Amtsführung nach Art. 314 StGB das Vorliegen von Eventualdolus genügt, nicht abschliessend materiell zu klären. Soweit aber der Gesuchsteller seine Strafuntersuchung offenbar auf dieser Anklagehypothese aufgebaut hat, hat er diese Ansicht ‒ zumal erst durch eine eigenhändige Anklageerhebung und persönliche Anklagevertretung vor Gericht die Verantwortlichkeit des zuständigen Staatsanwaltes für seine Untersuchungsführung akzentuiert wird ‒ auch vor Gericht zu vertreten (E. 3.2.e f.).

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