Anwendung der zweistufig-konkreten Berechnungsmethode auch bei sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen mit Sparquotenbildung (E. 3.4); die im Rahmen einer Einigungsverhandlung geführten Vergleichsgespräche dürfen in analoger Anwendung von Art. 205 Abs. 1 ZPO weder protokolliert noch später im Entscheidverfahren verwendet werden (E. 4.4); Anrechnung eines hypothetischen Einkommens bei eigenmächtiger Aufgabe einer Erwerbstätigkeit durch den unterhaltsberechtigten Ehegatten (E. 4.6 ff.); Plafonierung des Barunterhalts der Kinder bei guten bis sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen (E. 5.4).
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Basel-Land Kantonsgericht 29.12.2020 2020-12-29_zr_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 29.12.2020 2020-12-29_zr_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 29.12.2020 2020-12-29_zr_1
Anwendung der zweistufig-konkreten Berechnungsmethode auch bei sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen mit Sparquotenbildung (E. 3.4); die im Rahmen einer Einigungsverhandlung geführten Vergleichsgespräche dürfen in analoger Anwendung von Art. 205 Abs. 1 ZPO weder protokolliert noch später im Entscheidverfahren verwendet werden (E. 4.4); Anrechnung eines hypothetischen Einkommens bei eigenmächtiger Aufgabe einer Erwerbstätigkeit durch den unterhaltsberechtigten Ehegatten (E. 4.6 ff.); Plafonierung des Barunterhalts der Kinder bei guten bis sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen (E. 5.4).
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