Den Feststellungen der Eingliederungsfachleute kann bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit eine gewisse Aussagekraft zukommen. Die abschliessende Beurteilung obliegt aber letztlich dennoch dem Arzt oder der Ärztin
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Basel-Land Kantonsgericht 10.12.2020 2020-12-10_sv_2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 10.12.2020 2020-12-10_sv_2 Basilea Campagna Kantonsgericht 10.12.2020 2020-12-10_sv_2
Den Feststellungen der Eingliederungsfachleute kann bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit eine gewisse Aussagekraft zukommen. Die abschliessende Beurteilung obliegt aber letztlich dennoch dem Arzt oder der Ärztin
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