Wundrose infolge von Insektenstichen. Das Merkmal der Ungewöhnlichkeit ist vorliegend zu bejahen, weshalb der Unfallbegriff erfüllt ist. Die Frage nach der Art des Insekts ist dabei unerheblich
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Basel-Land Kantonsgericht 08.12.2020 2020-12-08_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 08.12.2020 2020-12-08_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 08.12.2020 2020-12-08_sv_1
Wundrose infolge von Insektenstichen. Das Merkmal der Ungewöhnlichkeit ist vorliegend zu bejahen, weshalb der Unfallbegriff erfüllt ist. Die Frage nach der Art des Insekts ist dabei unerheblich
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