Beschlagnahmebefehl / Kostenfolge bei Gegenstandslosigkeit des RechtsmittelverfahrensIm Falle der Gegenstandslosigkeit im kantonalen Gerichtsverfahren ist auf den mutmasslichen Ausgang des Verfahrens aufgrund der Sachlage vor Eintritt des Erledigungsgrundes abzustellen. Zu diesem Zweck ist eine summarische Prüfung des mutmasslichen Prozessausgangs vorzunehmen (Erw. 2.1).
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Basel-Land Kantonsgericht 04.12.2020 2020-12-04_sr_1-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 04.12.2020 2020-12-04_sr_1-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 04.12.2020 2020-12-04_sr_1-1
Beschlagnahmebefehl / Kostenfolge bei Gegenstandslosigkeit des RechtsmittelverfahrensIm Falle der Gegenstandslosigkeit im kantonalen Gerichtsverfahren ist auf den mutmasslichen Ausgang des Verfahrens aufgrund der Sachlage vor Eintritt des Erledigungsgrundes abzustellen. Zu diesem Zweck ist eine summarische Prüfung des mutmasslichen Prozessausgangs vorzunehmen (Erw. 2.1).
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