Das zuhanden des Krankentaggeldversicherers erstellte Gutachten sowie die gestützt darauf ergangene Beurteilung des Regionalen Ärztlichen Dienstes bilden keine rechtsgenügliche Grundlage, um einen Leistungsanspruch infolge Aggravation zu verneinen. Rückweisung an die Vorinstanz zur weiteren Abklärung in psychiatrischer Hinsicht
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Basel-Land Kantonsgericht 03.12.2020 2020-12-03_sv_8 Bâle-Campagne Kantonsgericht 03.12.2020 2020-12-03_sv_8 Basilea Campagna Kantonsgericht 03.12.2020 2020-12-03_sv_8
Das zuhanden des Krankentaggeldversicherers erstellte Gutachten sowie die gestützt darauf ergangene Beurteilung des Regionalen Ärztlichen Dienstes bilden keine rechtsgenügliche Grundlage, um einen Leistungsanspruch infolge Aggravation zu verneinen. Rückweisung an die Vorinstanz zur weiteren Abklärung in psychiatrischer Hinsicht
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