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2020-12-03_sv_8

Basel-Landschaft · 2020-12-03 · Deutsch BL

Das zuhanden des Krankentaggeldversicherers erstellte Gutachten sowie die gestützt darauf ergangene Beurteilung des Regionalen Ärztlichen Dienstes bilden keine rechtsgenügliche Grundlage, um einen Leistungsanspruch infolge Aggravation zu verneinen. Rückweisung an die Vorinstanz zur weiteren Abklärung in psychiatrischer Hinsicht

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Das zuhanden des Krankentaggeldversicherers erstellte Gutachten sowie die gestützt darauf ergangene Beurteilung des Regionalen Ärztlichen Dienstes bilden keine rechtsgenügliche Grundlage, um einen Leistungsanspruch infolge Aggravation zu verneinen. Rückweisung an die Vorinstanz zur weiteren Abklärung in psychiatrischer Hinsicht

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