Verkehrsunfall einer jungen versicherten Person mit natürlich-kausalen somatischen und psychischen Unfallfolgen; Prüfung gemäss BGE 115 V 133 ergibt, dass dem Unfallereignis eine massgebende Bedeutung für die Entstehung der psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeit zukommt, da es sich um einen mittelschweren Unfall im mittleren Bereich handelt und fünf der sieben Adäquanzkriterien gegeben sind
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht 03.12.2020 2020-12-03_sv_7 Bâle-Campagne Kantonsgericht 03.12.2020 2020-12-03_sv_7 Basilea Campagna Kantonsgericht 03.12.2020 2020-12-03_sv_7
Verkehrsunfall einer jungen versicherten Person mit natürlich-kausalen somatischen und psychischen Unfallfolgen; Prüfung gemäss BGE 115 V 133 ergibt, dass dem Unfallereignis eine massgebende Bedeutung für die Entstehung der psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeit zukommt, da es sich um einen mittelschweren Unfall im mittleren Bereich handelt und fünf der sieben Adäquanzkriterien gegeben sind
Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht