Corona-Erwerbsersatzentschädigung für Selbständige. Festsetzung der massgebenden Einkommenshöhe für die Corona-Erwerbsersatzentschädigung per 2019 auf der Basis der Erfolgsrechnung und des auf einem Teilzeitpensum von 40% beruhenden Jahresge-winns per 2019. Keine Addition der damals noch aus selbständiger sowie unselbständi-ger Tätigkeit erzielten Saläre.
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Basel-Land Kantonsgericht 03.12.2020 2020-12-03_sv_3 Bâle-Campagne Kantonsgericht 03.12.2020 2020-12-03_sv_3 Basilea Campagna Kantonsgericht 03.12.2020 2020-12-03_sv_3
Corona-Erwerbsersatzentschädigung für Selbständige. Festsetzung der massgebenden Einkommenshöhe für die Corona-Erwerbsersatzentschädigung per 2019 auf der Basis der Erfolgsrechnung und des auf einem Teilzeitpensum von 40% beruhenden Jahresge-winns per 2019. Keine Addition der damals noch aus selbständiger sowie unselbständi-ger Tätigkeit erzielten Saläre.
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