Wechsel des Aufenthaltsorts der Kinder ins Ausland (Art. 301a Abs. 2 ZGB): Sind über einen Wechsel des Aufenthaltsorts der Kinder sowie über eine Obhutsumteilung zu entscheiden, muss gemäss Art. 301a Abs. 5 ZGB grundsätzlich über beide Anträge gleichzeitig in einem «Verbundsentscheid» entschieden werden (E. 6)
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Basel-Land Kantonsgericht 01.12.2020 2020-12-01_zr_2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 01.12.2020 2020-12-01_zr_2 Basilea Campagna Kantonsgericht 01.12.2020 2020-12-01_zr_2
Wechsel des Aufenthaltsorts der Kinder ins Ausland (Art. 301a Abs. 2 ZGB): Sind über einen Wechsel des Aufenthaltsorts der Kinder sowie über eine Obhutsumteilung zu entscheiden, muss gemäss Art. 301a Abs. 5 ZGB grundsätzlich über beide Anträge gleichzeitig in einem «Verbundsentscheid» entschieden werden (E. 6)
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