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2020-11-26_sv_3

Basel-Landschaft · 2020-11-26 · Deutsch BL

Ein im verwaltungsgerichtlichen Verfahren statt einer Verfügung lite pendente erlassener Einspracheentscheid ist unzulässig und stellt einen Verfahrensfehler dar, dessen Schwere es nicht erlaubt, im Beschwerdeverfahren geheilt zu werden

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Ein im verwaltungsgerichtlichen Verfahren statt einer Verfügung lite pendente erlassener Einspracheentscheid ist unzulässig und stellt einen Verfahrensfehler dar, dessen Schwere es nicht erlaubt, im Beschwerdeverfahren geheilt zu werden

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