Ein im verwaltungsgerichtlichen Verfahren statt einer Verfügung lite pendente erlassener Einspracheentscheid ist unzulässig und stellt einen Verfahrensfehler dar, dessen Schwere es nicht erlaubt, im Beschwerdeverfahren geheilt zu werden
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Basel-Land Kantonsgericht 26.11.2020 2020-11-26_sv_3 Bâle-Campagne Kantonsgericht 26.11.2020 2020-11-26_sv_3 Basilea Campagna Kantonsgericht 26.11.2020 2020-11-26_sv_3
Ein im verwaltungsgerichtlichen Verfahren statt einer Verfügung lite pendente erlassener Einspracheentscheid ist unzulässig und stellt einen Verfahrensfehler dar, dessen Schwere es nicht erlaubt, im Beschwerdeverfahren geheilt zu werden
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