Die Beschwerdegegnerin lehnte das Gesuch des Beschwerdeführers, ihm sei im Rahmen einer arbeitsmarktlichen Massnahme die Kosten zum Erwerb des Taxischeines zu bezahlen, zu Recht ab, da der Beschwerdeführer aus Gründen des Arbeitsmarktes nicht erschwert vermittelbar ist
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Basel-Land Kantonsgericht 18.11.2020 2020-11-18_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 18.11.2020 2020-11-18_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 18.11.2020 2020-11-18_sv_1
Die Beschwerdegegnerin lehnte das Gesuch des Beschwerdeführers, ihm sei im Rahmen einer arbeitsmarktlichen Massnahme die Kosten zum Erwerb des Taxischeines zu bezahlen, zu Recht ab, da der Beschwerdeführer aus Gründen des Arbeitsmarktes nicht erschwert vermittelbar ist
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