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2020-10-30_sv_2

Basel-Landschaft · 2020-10-30 · Deutsch BL

Rückforderung von zu viel ausgerichteten Ergänzungsleistungen; Erlassvoraussetzungen: Der Leistungsbezug von Ergänzungsleistungen erfolgt gutgläubig, sofern diese erst nachträglich durch die rückwirkende Zusprechung einer Hilflosenentschädigung (teilweise) unrechtmässig werden. Bei der Nachzahlung von rückwirkend zugesprochenen Leistungen ist das Kriterium der grossen (finanziellen) Härte regelmässig zu verneinen

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Rückforderung von zu viel ausgerichteten Ergänzungsleistungen; Erlassvoraussetzungen: Der Leistungsbezug von Ergänzungsleistungen erfolgt gutgläubig, sofern diese erst nachträglich durch die rückwirkende Zusprechung einer Hilflosenentschädigung (teilweise) unrechtmässig werden. Bei der Nachzahlung von rückwirkend zugesprochenen Leistungen ist das Kriterium der grossen (finanziellen) Härte regelmässig zu verneinen

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