Die definitive Steuererklärung 2019 desjenigen Kantons liegt vor, in dem sich die Betriebe der Beschwerdeführerin befinden. Diese stellt eine geeignete Grundlage für die Bemessung der Entschädigung dar.
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Basel-Land Kantonsgericht 23.10.2020 2020-10-23_sv_4 Bâle-Campagne Kantonsgericht 23.10.2020 2020-10-23_sv_4 Basilea Campagna Kantonsgericht 23.10.2020 2020-10-23_sv_4
Die definitive Steuererklärung 2019 desjenigen Kantons liegt vor, in dem sich die Betriebe der Beschwerdeführerin befinden. Diese stellt eine geeignete Grundlage für die Bemessung der Entschädigung dar.
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