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2020-10-22_sv_7

Basel-Landschaft · 2020-10-22 · Deutsch BL

Nachdem der Ehemann der Beschwerdeführerin seine Anteile an der B.____ GmbH verkauft hat, kann er auch keinen Einfluss mehr auf eine eventuelle Wiederanstellung der Beschwerdeführerin nehmen. Demzufolge ist die arbeitgeberähnliche Stellung der Beschwerdeführerin bzw. ihres Ehemannes zu verneinen

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Nachdem der Ehemann der Beschwerdeführerin seine Anteile an der B.____ GmbH verkauft hat, kann er auch keinen Einfluss mehr auf eine eventuelle Wiederanstellung der Beschwerdeführerin nehmen. Demzufolge ist die arbeitgeberähnliche Stellung der Beschwerdeführerin bzw. ihres Ehemannes zu verneinen

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