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2020-10-15_sv_7

Basel-Landschaft · 2020-10-15 · Deutsch BL

Keine Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes durch punktuelle kreisärztliche Abklärungen im Einsprache- und Beschwerdeverfahren zur Beurteilung später beigebrachter Berichte behandelnder Ärzte. / Wurde eine prinzipiell bildgebend nachweisbare Verletzung in einer bildgebenden Untersuchung nicht nachgewiesen, so kann eine hiervon divergierende in Aktenbeurteilung ergangene Verdachtsdiagnose keine auch nur geringen Zweifel hieran wecken

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Keine Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes durch punktuelle kreisärztliche Abklärungen im Einsprache- und Beschwerdeverfahren zur Beurteilung später beigebrachter Berichte behandelnder Ärzte. / Wurde eine prinzipiell bildgebend nachweisbare Verletzung in einer bildgebenden Untersuchung nicht nachgewiesen, so kann eine hiervon divergierende in Aktenbeurteilung ergangene Verdachtsdiagnose keine auch nur geringen Zweifel hieran wecken

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