Keine Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes durch punktuelle kreisärztliche Abklärungen im Einsprache- und Beschwerdeverfahren zur Beurteilung später beigebrachter Berichte behandelnder Ärzte. / Wurde eine prinzipiell bildgebend nachweisbare Verletzung in einer bildgebenden Untersuchung nicht nachgewiesen, so kann eine hiervon divergierende in Aktenbeurteilung ergangene Verdachtsdiagnose keine auch nur geringen Zweifel hieran wecken
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht 15.10.2020 2020-10-15_sv_7 Bâle-Campagne Kantonsgericht 15.10.2020 2020-10-15_sv_7 Basilea Campagna Kantonsgericht 15.10.2020 2020-10-15_sv_7
Keine Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes durch punktuelle kreisärztliche Abklärungen im Einsprache- und Beschwerdeverfahren zur Beurteilung später beigebrachter Berichte behandelnder Ärzte. / Wurde eine prinzipiell bildgebend nachweisbare Verletzung in einer bildgebenden Untersuchung nicht nachgewiesen, so kann eine hiervon divergierende in Aktenbeurteilung ergangene Verdachtsdiagnose keine auch nur geringen Zweifel hieran wecken
Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht