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2020-06-22_sv_1

Basel-Landschaft · 2020-06-22 · Deutsch BL

Würdigung des medizinischen Sachverhalts: Es kann weder auf das verwaltungsexterne psychiatrische Teilgutachten noch auf die diesbezügliche versicherungsinterne Beurteilung, welche von der gutachterlichen Einschätzung abgewichen ist, abgestellt werden; Rückweisung zur weiteren Abklärung

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Würdigung des medizinischen Sachverhalts: Es kann weder auf das verwaltungsexterne psychiatrische Teilgutachten noch auf die diesbezügliche versicherungsinterne Beurteilung, welche von der gutachterlichen Einschätzung abgewichen ist, abgestellt werden; Rückweisung zur weiteren Abklärung

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