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2020-06-18_sv_3

Basel-Landschaft · 2020-06-18 · Deutsch BL

Nach dem Bezug von 90 Taggeldern zur Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit, besteht kein Anspruch auf gewöhnliche Taggelder der Arbeitslosenversicherung, da die versicherte Person nicht mehr vermittlungsfähig ist, es sei denn, die versicherte Person verzichtet endgültig auf die Ausübung der selbständigen Erwerbstätigkeit

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Nach dem Bezug von 90 Taggeldern zur Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit, besteht kein Anspruch auf gewöhnliche Taggelder der Arbeitslosenversicherung, da die versicherte Person nicht mehr vermittlungsfähig ist, es sei denn, die versicherte Person verzichtet endgültig auf die Ausübung der selbständigen Erwerbstätigkeit

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