Eine Lohnzahlung ist nicht überwiegend wahrscheinlich nachgewiesen, weshalb kein Zwischenverdienst zu berücksichtigen und die Rückforderung zu Unrecht erfolgt ist
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Basel-Land Kantonsgericht 16.06.2020 2020-06-16_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 16.06.2020 2020-06-16_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 16.06.2020 2020-06-16_sv_1
Eine Lohnzahlung ist nicht überwiegend wahrscheinlich nachgewiesen, weshalb kein Zwischenverdienst zu berücksichtigen und die Rückforderung zu Unrecht erfolgt ist
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