Würdigung der Arztberichte: Es bestehen keine Zweifel an der Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit der versicherungsinternen ärztlichen Feststellungen. Valideneinkommen zu Recht anhand von Durchschnittswerten bestimmt. Voraussetzungen für die Einstufung ins Kompetenzniveau 2 nicht erfüllt. Einschätzung des Integritätsschadens bestätigt
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Basel-Land Kantonsgericht 11.06.2020 2020-06-11_sv_6 Bâle-Campagne Kantonsgericht 11.06.2020 2020-06-11_sv_6 Basilea Campagna Kantonsgericht 11.06.2020 2020-06-11_sv_6
Würdigung der Arztberichte: Es bestehen keine Zweifel an der Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit der versicherungsinternen ärztlichen Feststellungen. Valideneinkommen zu Recht anhand von Durchschnittswerten bestimmt. Voraussetzungen für die Einstufung ins Kompetenzniveau 2 nicht erfüllt. Einschätzung des Integritätsschadens bestätigt
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