BeschlagnahmebefehlWenn die Polizei bei einer Anhaltung eine Person kontrolliert und merkt, dass deren Aussagen auf Englisch (als nicht Muttersprache der Polizisten und des Beschuldigten) widersprüchlich sind, so muss im Zweifelsfall zur Wahrung der Rechte des Beschuldigten ein Dolmetscher beigezogen werden, ansonsten die darauffolgenden Depositionen unverwertbar sind (E. 3.2.2).
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Basel-Land Kantonsgericht 07.05.2020 2020-05-07-sr-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 07.05.2020 2020-05-07-sr-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 07.05.2020 2020-05-07-sr-1
BeschlagnahmebefehlWenn die Polizei bei einer Anhaltung eine Person kontrolliert und merkt, dass deren Aussagen auf Englisch (als nicht Muttersprache der Polizisten und des Beschuldigten) widersprüchlich sind, so muss im Zweifelsfall zur Wahrung der Rechte des Beschuldigten ein Dolmetscher beigezogen werden, ansonsten die darauffolgenden Depositionen unverwertbar sind (E. 3.2.2).
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