Neue rechtliche Begründungen sind von der Novenschranke von Art. 317 Abs. 1 ZPO nicht erfasst und können im kantonalen Berufungsverfahren unbeschränktvorgebracht werden (E. 2.2); Grad der Substantiierung einer behaupteten Tatsache und deren Bestreitung (E. 4.4 f.); Voraussetzungen für eine vorzeitigeKündigung des Mietverhältnisses aus wichtigen Gründen (E. 5.1 ff.). Folgen einer unberechtigten vorzeitigen Kündigung und Schadenminderungspflicht desVermieters gemäss Art. 264 OR (E. 7.1 ff.)
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Basel-Land Kantonsgericht 21.04.2020 2020-04-21-zr-4 Bâle-Campagne Kantonsgericht 21.04.2020 2020-04-21-zr-4 Basilea Campagna Kantonsgericht 21.04.2020 2020-04-21-zr-4
Neue rechtliche Begründungen sind von der Novenschranke von Art. 317 Abs. 1 ZPO nicht erfasst und können im kantonalen Berufungsverfahren unbeschränktvorgebracht werden (E. 2.2); Grad der Substantiierung einer behaupteten Tatsache und deren Bestreitung (E. 4.4 f.); Voraussetzungen für eine vorzeitigeKündigung des Mietverhältnisses aus wichtigen Gründen (E. 5.1 ff.). Folgen einer unberechtigten vorzeitigen Kündigung und Schadenminderungspflicht desVermieters gemäss Art. 264 OR (E. 7.1 ff.)
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