Ehescheidung; alleinige elterliche Sorge bei der Mutter, wenn der Ehemann im Ausland lebt und keinerlei Kenntnis der Bedürfnisse des Kindes hat (E 3.1 ff.); Festlegung des Kinderunterunterhaltsbeitrags lediglich bis zum Erreichen des AHV-Alters des verpflichteten Elternteils (E 5.1 ff.); keine überhälftige Teilung derberuflichen Vorsorge des Ehemannes (E 6.1 ff.)
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Basel-Land Kantonsgericht 21.04.2020 2020-04-21-zr-2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 21.04.2020 2020-04-21-zr-2 Basilea Campagna Kantonsgericht 21.04.2020 2020-04-21-zr-2
Ehescheidung; alleinige elterliche Sorge bei der Mutter, wenn der Ehemann im Ausland lebt und keinerlei Kenntnis der Bedürfnisse des Kindes hat (E 3.1 ff.); Festlegung des Kinderunterunterhaltsbeitrags lediglich bis zum Erreichen des AHV-Alters des verpflichteten Elternteils (E 5.1 ff.); keine überhälftige Teilung derberuflichen Vorsorge des Ehemannes (E 6.1 ff.)
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