Abzug von Altersleistungen der beruflichen Vorsorge von der Arbeitslosenentschädigung; Das ausbezahlte Zusatzkapital kann für die Anrechnung der Altersleistungen an die ALE nicht in eine lebenslange Altersrente umgerechnet werden.
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Abzug von Altersleistungen der beruflichen Vorsorge von der Arbeitslosenentschädigung; Das ausbezahlte Zusatzkapital kann für die Anrechnung der Altersleistungen an die ALE nicht in eine lebenslange Altersrente umgerechnet werden.
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