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2020-03-26-sv-4

Basel-Landschaft · 2020-03-26 · Deutsch BL

Fallabschluss und namhafte Verbesserung der gesundheitlichen Verhältnisse. Aus dem blossen Umstand, dass die Weiterführung einer Behandlung ärztlicherseits empfohlen worden ist, kann noch nicht abgeleitet werden, dass noch eine realistische Aussicht auf eine namhafte Verbesserung im Sinne des Gesetzes bestanden hätte.

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Fallabschluss und namhafte Verbesserung der gesundheitlichen Verhältnisse. Aus dem blossen Umstand, dass die Weiterführung einer Behandlung ärztlicherseits empfohlen worden ist, kann noch nicht abgeleitet werden, dass noch eine realistische Aussicht auf eine namhafte Verbesserung im Sinne des Gesetzes bestanden hätte.

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