Es liegen verwaltungsexterne Gutachten vor, die zwar grundsätzlich den beweisrechtlichen Anforderungen entsprechen, denen aber allein durch Zeitablauf die Beweiskraft abhandengekommen ist: es liegt ein anderer medizinischer Sachverhalt vor, weshalb dieser von der Beschwerdegegnerin nochmals abzuklären ist
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Basel-Land Kantonsgericht 25.03.2020 2020-03-25-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 25.03.2020 2020-03-25-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 25.03.2020 2020-03-25-sv-1
Es liegen verwaltungsexterne Gutachten vor, die zwar grundsätzlich den beweisrechtlichen Anforderungen entsprechen, denen aber allein durch Zeitablauf die Beweiskraft abhandengekommen ist: es liegt ein anderer medizinischer Sachverhalt vor, weshalb dieser von der Beschwerdegegnerin nochmals abzuklären ist
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