Bewilligung Rechtsvorschlag mangels neuen Vermögens nach art. 265a Abs. 1 SchKG; gegen den Entscheid des erstinstanzlichen Gerichts ist kein Rechtsmittel an das kantonsgericht möglich; wird eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend gemacht, ist direkt das Bundesgericht anzurufen.
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Basel-Land Kantonsgericht 24.03.2020 2020-03-24-zr-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 24.03.2020 2020-03-24-zr-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 24.03.2020 2020-03-24-zr-1
Bewilligung Rechtsvorschlag mangels neuen Vermögens nach art. 265a Abs. 1 SchKG; gegen den Entscheid des erstinstanzlichen Gerichts ist kein Rechtsmittel an das kantonsgericht möglich; wird eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend gemacht, ist direkt das Bundesgericht anzurufen.
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