Zur Berechnung des Zwischenverdienstes ist grundsätzlich vom Bruttoeinkommen auszugehen; selbst getragene Unkosten können in einem Angestelltenverhältnis davon nicht abgezogen werden
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht 24.03.2020 2020-03-24-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 24.03.2020 2020-03-24-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 24.03.2020 2020-03-24-sv-1
Zur Berechnung des Zwischenverdienstes ist grundsätzlich vom Bruttoeinkommen auszugehen; selbst getragene Unkosten können in einem Angestelltenverhältnis davon nicht abgezogen werden
Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht