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2020-03-13-sv-2

Basel-Landschaft · 2020-03-13 · Deutsch BL

Festsetzung des für die Beitragsbemessung massgebenden Vermögens bei Nichterwerbstätigen; Verbindlichkeit von Steuermeldungen gemäss Art. 23 Abs. 4 AHVV. Basis der Beitragserhebung ist nicht die Veranlagung des sekundär veranlagenden Nebensteuerdomizils, sondern ausschliesslich die rechtskräftige Veranlagung der primär zuständigen Steuerbehörde. Daran ändert im  vorliegenden Fall auch die erst nachträglich ergangene Veranlagung eines sekundär veranlagenden Kantons nichts. Die versicherte Person hat ihre Rechte im Hinblick auf die AHV-rechtliche Bemessung vielmehr im Steuerjustizverfahren zu wahren.

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Basel-Land Kantonsgericht 13.03.2020 2020-03-13-sv-2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 13.03.2020 2020-03-13-sv-2 Basilea Campagna Kantonsgericht 13.03.2020 2020-03-13-sv-2

Festsetzung des für die Beitragsbemessung massgebenden Vermögens bei Nichterwerbstätigen; Verbindlichkeit von Steuermeldungen gemäss Art. 23 Abs. 4 AHVV. Basis der Beitragserhebung ist nicht die Veranlagung des sekundär veranlagenden Nebensteuerdomizils, sondern ausschliesslich die rechtskräftige Veranlagung der primär zuständigen Steuerbehörde. Daran ändert im  vorliegenden Fall auch die erst nachträglich ergangene Veranlagung eines sekundär veranlagenden Kantons nichts. Die versicherte Person hat ihre Rechte im Hinblick auf die AHV-rechtliche Bemessung vielmehr im Steuerjustizverfahren zu wahren.

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