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2020-03-12-sv-1

Basel-Landschaft · 2020-03-12 · Deutsch BL

Auf die Beschwerde, die gegen die von der Vorinstanz verfügten Sistierung des Einspracheverfahrens erhoben wurde, wird aufgrund des Fehlens eines nicht wiedergutzumachenden Nachteils nicht eingetreten

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Basel-Land Kantonsgericht 12.03.2020 2020-03-12-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 12.03.2020 2020-03-12-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 12.03.2020 2020-03-12-sv-1

Auf die Beschwerde, die gegen die von der Vorinstanz verfügten Sistierung des Einspracheverfahrens erhoben wurde, wird aufgrund des Fehlens eines nicht wiedergutzumachenden Nachteils nicht eingetreten

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