In Ermangelung von Ausnahmegründen sind die Beiträge für Nichterwerbstätige gestützt auf die rechtskräftige Steuerveranlagung zu erheben.
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Basel-Land Kantonsgericht 24.01.2020 2020-01-24-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 24.01.2020 2020-01-24-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 24.01.2020 2020-01-24-sv-1
In Ermangelung von Ausnahmegründen sind die Beiträge für Nichterwerbstätige gestützt auf die rechtskräftige Steuerveranlagung zu erheben.
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