Erfordernis der Zahlungsnachweise zur Berücksichtigung von Wohnkosten und Krankenkassenprämien in der Existenzminimumberechnung bei der Lohnpfändung; Die Nichtberücksichtigung der Wohnkosten bei der unpfändbaren Quote kann gegen Art. 93 Abs. 1 SchKG verstossen (E. 5.1); Umgehende Rückerstattungspflicht des Betreibungsamtes an den Pfändungsschuldner nach Vorlage der Quittung für die Bezahlung der Miete (E. 5.3).
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Basel-Land Kantonsgericht 21.01.2020 2020-01-21-zr-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 21.01.2020 2020-01-21-zr-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 21.01.2020 2020-01-21-zr-1
Erfordernis der Zahlungsnachweise zur Berücksichtigung von Wohnkosten und Krankenkassenprämien in der Existenzminimumberechnung bei der Lohnpfändung; Die Nichtberücksichtigung der Wohnkosten bei der unpfändbaren Quote kann gegen Art. 93 Abs. 1 SchKG verstossen (E. 5.1); Umgehende Rückerstattungspflicht des Betreibungsamtes an den Pfändungsschuldner nach Vorlage der Quittung für die Bezahlung der Miete (E. 5.3).
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