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2019-12-12-sv-2

Basel-Landschaft · 2019-12-12 · Deutsch BL

Eine per E-Mail erhobene Beschwerde erfüllt das Formerfordernis nicht. Es besteht kein Anspruch auf Ansetzung einer Nachfrist zur Verbesserung des Formfehlers. Die Behörde trifft jedoch bei Beschwerdeerhebung vor Ablauf der Rechtsmittelfrist eine Informationspflicht.

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Eine per E-Mail erhobene Beschwerde erfüllt das Formerfordernis nicht. Es besteht kein Anspruch auf Ansetzung einer Nachfrist zur Verbesserung des Formfehlers. Die Behörde trifft jedoch bei Beschwerdeerhebung vor Ablauf der Rechtsmittelfrist eine Informationspflicht.

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