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2019-11-28-sv-5

Basel-Landschaft · 2019-11-28 · Deutsch BL

Berechnung der AHV-Rente: Der Einkommensteilung und gegenseitigen Anrechnung unterliegennur Einkommen aus Zeiten, in denen beide Ehegatten in der schweizerischen AHV versichert gewesen sind / Versichert nach dem AHVG sind u.a. die natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz / Der Wohnsitz bestimmt sich nach den Artikeln 23 bis 26 ZGB.

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Basel-Land Kantonsgericht 28.11.2019 2019-11-28-sv-5 Bâle-Campagne Kantonsgericht 28.11.2019 2019-11-28-sv-5 Basilea Campagna Kantonsgericht 28.11.2019 2019-11-28-sv-5

Berechnung der AHV-Rente: Der Einkommensteilung und gegenseitigen Anrechnung unterliegennur Einkommen aus Zeiten, in denen beide Ehegatten in der schweizerischen AHV versichert gewesen sind / Versichert nach dem AHVG sind u.a. die natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz / Der Wohnsitz bestimmt sich nach den Artikeln 23 bis 26 ZGB.

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