Die Beurteilung des behandelnden Psychiaters ist mit zu vielen Zweifeln und Widersprüchen behaftet und kann keine konkreten Zweifel an einem psychiatrischen Verwaltungsgutachten begründen.
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Basel-Land Kantonsgericht 22.11.2019 2019-11-22-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 22.11.2019 2019-11-22-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 22.11.2019 2019-11-22-sv-1
Die Beurteilung des behandelnden Psychiaters ist mit zu vielen Zweifeln und Widersprüchen behaftet und kann keine konkreten Zweifel an einem psychiatrischen Verwaltungsgutachten begründen.
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