Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen Nichtbefolgens einer telefonisch übermittelten Weisung des Dienstleistungszentrums RAVplus zu Unrecht erfolgt. Weder ist erstellt, dass der Beschwerdeführer angewiesen worden ist, sich beim RAV zurückzumelden, noch dass er rechtsgenügend über die ihm obliegende Rückmeldung auf elektronische Anfrage im Vorfeld informiert worden ist.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht 13.11.2019 2019-11-13-sv-3 Bâle-Campagne Kantonsgericht 13.11.2019 2019-11-13-sv-3 Basilea Campagna Kantonsgericht 13.11.2019 2019-11-13-sv-3
Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen Nichtbefolgens einer telefonisch übermittelten Weisung des Dienstleistungszentrums RAVplus zu Unrecht erfolgt. Weder ist erstellt, dass der Beschwerdeführer angewiesen worden ist, sich beim RAV zurückzumelden, noch dass er rechtsgenügend über die ihm obliegende Rückmeldung auf elektronische Anfrage im Vorfeld informiert worden ist.
Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht